Legales Glücksspiel in Deutschland
Casinospiele, Poker und Sportwetten übers Internet auf kostenpflichtigen Websites nun auch in Deutschland erlaubt.
Am 1. Januar 2019 tritt in der Schweiz das neue Geldspielgesetz in Kraft. Ab dem Stichtag haben Schweizer Casinos erstmals die Möglichkeit, Poker und Roulette online anzubieten. Ausländische Glücksspiel-Portale sollen im Gegenzug gesperrt werden.
Am 10. Juni 2018 fand in der Schweiz die Abstimmung für ein neues Geldspielgesetz statt. Das Referendum wurde von der Jungen Schweizerischen Volkspartei, den Jungen Grünen und den Jungen Grünliberalen angeführt. Die Sozialdemokratische Partei, die CVP und EVP stimmten für den Erlass. Die Nein-Parole wurde von der Freisinnig-Demokratischen Partie, der Grünen, der Grünliberalen Partei und der Bürgerlich-Demokratischen Partei unterzeichnet.
Mit einer deutlichen Mehrheit von rund 73 Prozent wurde das Gesetz angenommen, welches die Regelungen an die in der Bundesverfassung festgeschriebenen Grundsätze angleichen soll, die bereits vor sechs Jahren überarbeitet wurden. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass Schweizer Sport- und Kulturvereine weiterhin einen angemessenen Anteil an den im Land durchgeführten Geldspielen erhalten. Aktuell gehen aufgrund der großen Anzahl ausländischer Anbieter, welche die fehlenden Möglichkeiten für die Schweizer Anbieter ausnutzen, ohne in der Schweiz Steuern abzuführen, hohe Gewinne verloren.
Die wichtigste Neuerung des Geldspielgesetzes ist der Online-Paragraph. Darin ist festgelegt, dass Schweizer Casinos ab dem kommenden Jahr Angebote wie Roulette, Poker oder Blackjack online anbieten dürfen. Gleichzeitig soll der Zugang zu ausländischen Glücksspiel-Webseiten blockiert werden. Ein entsprechender Hinweis soll ab dem Stichtag auf den jeweiligen ausländischen Seiten eingeblendet werden. Gegen diese Regelung haben sich inzwischen mehrere Jungparteien stark gemacht.
Auch kleine Pokerturniere außerhalb von Spielbanken sind ab 2019 erlaubt, insofern der Betreiber die benötigte Bewilligung einholt. Kleine Turniere mit maximal 20.000 Franken Gesamteinsatz (200 Franken pro Spieler) bedürfen keiner Genehmigung.
Für Lotterien und andere Verlosungen wurde eine Obergrenze von 50.000 Franken bzw. 500.000 Franken für überregionale Veranstaltungen festgelegt. Gleichzeitig möchte man die Spielsucht-Prävention verbessern.
An den Abgaben für AHV/IV und gemeinnützige Zwecke ändert sich indes nichts. Die Teilnahme an Online-Casinos ist nur für Anbieter mit Sitz in der Schweiz möglich. Teile des Geldspielgesetzes werden ab dem 1. Januar umgesetzt. Die vollständige Einbindung in den Gesetzeskatalog soll zum 1. Juli erfolgen.
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